Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
| 1.1 | Unsere Geschäfsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich, in schriftlicher Form, zugestimmt. |
| 1.2 | Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. |
2. Angebote und Bestellungen
| 2.1 | Unser Angebot ist bis zur endgülten Auftragsbestätigung bzw. Lieferung freibleibend. |
| 2.2 | Jede Bestellung, ob schriftlich oder fernmündlich, ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen, indem wir eine Auftragsbestätigung zusenden, oder die Ware liefern. |
| 2.3 | Unsere Angebots- und Verkaufsunterlagen sind sorgfältig erstellt, Irrtum und Druckfehler jedoch vorbehalten. Sämtliche Unterlagen, insbesondere Angaben und Empfehlungen des Herstellers sowie eigene Anwendungsempfehlungen stellen keine Garantiezusagen dar. |
3. Preise und Zahlungsbedingungen
| 3.1 | Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich unsere Preise ab Werk, bzw. Lager Oberhausen. |
| 3.2 | Preisänderungen wegen gestiegener Einkaufspreise, Transportkosten, Kalkulationsirrtümer etc. bleiben auch ohne vorherige Ankündigung vorbehalten. |
| 3.3 | Insofern keine anderen Vereinbarungen mit der Geschäftsführung getroffen wurden ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto oder Rabatten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. |
| 3.4 | Soweit keine speziellen Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden, tritt Verzug, auch ohne Mahnung, 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Danach werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. |
| 3.5 | Sämtliche Kosten des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Bestellers. |
| 3.6 | Von uns gewährte Rabatte und Skonti stehen unter dem Vorbehalt fristgemässer Bezahlung durch den Besteller. Bei ausbleibender oder nicht fristgerechter Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages verfallen diese automatisch. |
4. Lieferungsbedingungen
| 4.1 | Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsannahme und sind eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat, bzw. die Abholbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde. |
| 4.2 | Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. |
| 4.3 | Der Versand erfolgt in der Regel durch die Post bzw. Paketdienst bei Stückgut oder durch Spedition bei Palettenversand. Sollte nichts anderes vereinbart sein, bestimmen wir die Art und Weise der Verpackung und des Versandes. |
| 4.4 | Das Transportrisiko geht auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben haben. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen. Bei Selbstabholung erfolgen evtl. erbrachte Hilfsleistungen unseres Personals dem Risiko des Bestellers bzw. seiner Beauftragten. |
5. Rücklieferungen
| 5.1 | Bei Rücklieferungen, die nicht aufgrund fehlerhaft gelieferter Ware oder überschrittener Lieferfristen getätigt werden, sowie bei Annahmeverweigerungen erheben wir eine Aufwandsenschädigung in Höhe von 10% des Brutto-Rechnungsbetrages. |
| 5.2 | Sämtliche Kosten und Risiken für Rücklieferungen gehen zu Lasten des Bestellers. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. |
6. Eigentumsvorbehalt
| 6.1 | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben, sowie sämtlicher offenstehender Forderungen aus vorherigen Lieferungen unser Eigentum. Dies gilt auch für Teillieferungen. |
| 6.2 | Der Käufer darf unser Eigentum nur im normalen Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräussern. Er ist zum Weiterverkauf nur insofern berechtigt, als daß er die Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits jetzt an uns abtritt, und seine Käufer die Forderungen nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. |
| 6.3 | Bei Weiterverarbeitung der von uns gelieferten, und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, werden wir Hersteller nach § 950 BGB und somit Miteigentümer der Fertigprodukte. |
| 6.4 | Solange die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, verpflichtet sich der Käufer die Ware gegen Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art zu versichern und ordnungsgemäss zu lagern. |
7. Gewährleistung
| 7.1 | Wir leisten Gewähr gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. |
| 7.2 | Wir behalten uns jedoch vor innerhalb der Gewährleistungsfristen die fehlerhaft oder falsch gelieferte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. |
| 7.3 | Der Käufer ist er nach zweifacher erfolgloser Nachbesserung bzw. Ersatz-lieferung berechtigt eine Kaufpreisminderung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. |
| 7.4 | Weiter Ansprüche, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Mangelfolgeschäden sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen insofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseit vorliegt. |
| 7.5 | Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 48 Stunden nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel erloschen. |
| 7.6 | Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden direkt beim Transportunter-nehmen anzuzeigen. Sollte dies nicht erfolgen und das Transportunternehmen deshalb Schadensersatz ablehnen, so übernehmen auch wir keine Haftung. |
8. Haftung
| 8.1 | Wir haften nicht für Schäden jedweder Art oder gleich aus welchem Rechts-grund, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. |
| 8.2 | Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. |
| 8.3 | Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
9. Gerichtsstand
| 9.1 | Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ist der Gerichtsstand Oberhausen/Rhld. |






